Aufenthaltsgenehmigung & Cedula mit dem Fachmann

Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung und „Cedula“

Achtung - Änderung:


Seit dem 26. Januar 2022 gilt die Apostille von Deutschland auch für Paraguay!! Der Weg der Legalisierung durch die Paraguayische Botschaft in Berlin bzw. das Paraguayische Konsulat in Frankfurt entfällt hiermit komplett.

Wer zuvor seine Dokumente über die Botschaft bzw. Konsulat legalisieren ließ, der ist mit diesen Dokumenten trotzdem auf der sicheren Seite und muss keine Apostille nachholen.

Für die Beantragung der Daueraufenthaltserlaubnis & Cedula hat sich mit dieser neuen Regelung einiges geändert:

  • Die Legalisation über die Paraguayische Botschaft in Berlin bzw. Konsulat in Frankfurt entfällt somit.
  • Somit entfallen auch die Überbeglaubigungen der übergeordneten Behörden.
  • Die Apostille reicht jetzt für Deutsche Dokumente als Beglaubigung aus.
  • Das Führungszeugnis ist jetzt 6 Monate anstatt 3 Monate gültig (Änderung: Mai 2022)

 

Wir, das Team von Paraguay-XXL, bieten allen interessierten Mitmenschen, die sich nach einem sogenannten „Plan-B“ oder einem zweiten Wohnsitz in Paraguay sehnen, die Möglichkeit mit unserer professionellen Betreuung zu Ihrer Einwanderung, schnell, unkompliziert und zu einem fairen Preis aufenthaltsberechtigter Bürger der Republik Paraguay zu werden. Mit der Erlangung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung und anschließender Ausstellung der sogenannten „Cedula“ ist man in Paraguay als Ausländer voll handlungs- und geschäftsfähig, sowie unbefristet aufenthaltsberechtigt.

Die Beantragung der „Admisión Permanente“ (Daueraufenthaltsgenehmigung) und der Ausstellung der „Cedula“ (vergleichbar mit dem deutschen Personalausweis) ist im Wesentlichen für Jedermann selbst zu organisieren, wenn man der spanischen Sprache mächtig ist. Es sei jedoch der Ehrlichkeit halber hinzugesagt, dass dieser Prozess mit einem hohen Maß an Zeit und Nerven, sowie finanziellen Mitteln verbunden ist. Ein Neuankömmling wird sich erst durch den ganzen bürokratischen Verwaltungsapparat durchfragen müssen und voraussichtlich mehrmals dafür nach Asuncion fahren müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind erfahrungsgemäß nicht genau zu beziffern und variieren je nach Glück und eigenem Können.

Sinn und Zweck einer Auswanderung nach Paraguay soll für einreisende Europäer ein unkomplizierteres und entspannteres Leben als in Europa sein. Wer sich große Anstrengungen, verbunden mit nervenaufreibenden Behördengängen, ewigen Warteschlangen und doppelte Wege sowie auch Geld sparen möchte, der greift auch der eigenen Gesundheit wegen (Vermeidung von oxidativem Stress) zu einem professionellen Einwanderungshelfer. Wir bieten Ihnen genau diesen Service. Sie können gewiss sein, dass es sich schließlich lohnen wird, Ihre Einwanderung mit dieser ersten Entscheidung zu beginnen.

Folgend möchten wir Ihnen einen kurzen Abriss darüber geben, welche Handlungen im Vorfeld Ihrerseits erbracht werden müssen, um den Weg zu Ihrem zweiten Domizil in Paraguay bestmöglich zu ebnen.



Folgende Dokumente sind Ihrerseits in Deutschland zu organisieren und bei Ihrer Einreise mitzubringen:

  1. Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit) Dieser muss weder beglaubigt noch legalisiert sein.
  2. Internationale Geburtsurkunde, die von der zuständigen Bezirksregierung überbeglaubigt werden muss.
  3. Überbeglaubigtes Führungszeugnis ab dem 14. Lebensjahr. Zu beachten ist, dass dieses Zeugnis bei Abgabe in Paraguay nicht älter als sechs Monate sein darf (Ausstellungsdatum ist maßgebend).
  4. Für verheiratete Personen ist eine internationale Heiratsurkunde zu besorgen. Entsprechend für geschiedene Personen das Scheidungsurteil. Dieses Dokument muss von der zuständigen Bezirksregierung überbeglaubigt werden. Das Scheidungsurteil ist beim zuständigen Landgericht beglaubigen zu lassen.
  5. Wenn zutreffend, der letzte Rentenbescheid, der ebenso von der zuständigen Bezirksregierung zu beglaubigen ist.
  6. Wenn gewünscht und zutreffend ein Universitätstitel, der von der zuständigen Bezirksregierung überbeglaubigt sein muss. Bei Vorlage eines akademischen Grades entfällt die Hinterlegung des geforderten Kapitalnachweises (34.500.000 PYG + 55.000 PYG Bankgebühr).
  7. Reisen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil ein, muss ein richterliches Urteil über das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgewiesen werden. Ist dem nicht so, so kann der zweite sorgeberechtigte Elternteil eine erlaubende notariell beurkundete Vollmacht ausstellen. Diese ist vom zuständigen Landgericht zu beglaubigen.
  8. Minderjährige Kinder und Jugendliche, die noch im schulpflichtigen Alter sind, bedürfen der Vorlage Ihrer Schulzeugnisse in überbeglaubigter Form. Diese ist von der entsprechenden Oberen Schulbehörde einzuholen.

Alle hier aufgezählten Dokumente sind nach Erhalt und entsprechender deutscher Beglaubigung von der paraguayischen Botschaft oder dem paraguayischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main zu legalisieren. (Abhängig vom gemeldeten Wohnsitz in Deutschland) - Änderung: Jetzt mit Apostille!!

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Dokumente im Original einfach kopiert und mit frankiertem Rückumschlag an die betreffende paraguayische Behörde in Deutschland versendet werden müssen. Fügen Sie auch ein kurzes Anschreiben bei, mit Angabe Ihrer Emailadresse und Telefonnummer. Sie erhalten nach wenigen Tagen eine Rechnung der Botschaft oder des Generalkonsulats für die Legalisierung per Mail. Diese sollten Sie möglichst zeitnah begleichen, um den Bearbeitungsprozess nicht zu unterbrechen.

Liegen schließlich die Dokumente in der geforderten Form vor (beglaubigt und legalisiert), sind diese Ihrerseits bei Einreise in die Republik Paraguay mitzubringen.

Sollten bei Ihnen oben genannte Gründe vorliegen, die dazu berechtigen von dem geforderten Kapitalnachweis in Höhe von 34.500.000 PYG abzusehen, bitten wir um vorherige Mitteilung und Übermittlung der entsprechenden Nachweise zur Vorprüfung.

Ist jedoch ein Kapitalnachweis zu erbringen, stellen wir Ihnen folgende Herangehensweise vor:

  • Der Kapitalnachweis ist in voller Höhe als Barmittel mitzubringen und bei der BNF (Banco Nacional de Fomento) auf Ihren Namen einzuzahlen. Überweisungen sind nicht zulässig. Bargeldabhebungen sind in Paraguay auf 3.000.000 PYG täglich limitiert.
  • Die mitgebrachten Barmittel (Scheine) müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Sie dürfen keine Beschädigungen oder Verschmutzungen aufweisen. Andernfalls werden diese Barmittel von der Wechselstube abgelehnt.
  • Bringen Sie bitte keine 500 Euro und 200 Euro Scheine mit.

Unsere Dienstleistung zur Beantragung der „Permanente und Cedula“ umfasst drei unterschiedliche Leistungspakete. Diese unterscheiden sich hauptsächlich im zeitlichen Rahmen bis zur Erlangung der Aufenthaltsdokumente. Von 8 bis 12 Monate bis hin zu ca.4 Wochen bis zur Erlangung der „Cedula“. Bedenken Sie bitte, dass Sie das hinterlegte Kapital in Höhe von z.Zt. 34.500.000 PYG erst nach Erhalt der „Cedula“ wieder abheben können.

Weitere und notwendige Dokumente, sowie staatlich anerkannte Übersetzungen, Legalisierungen und auszulegende Gebühren werden hier vor Ort von uns besorgt und übernommen. Wir begleiten Sie bei allen Behördengängen und stehen Ihnen jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.

Der zurzeit allseits gefürchtete Gesundheitsnachweis, der nach dem entsprechenden paraguayischen Infektionsschutzgesetz gefordert wird, ist selbstverständlich in unseren Leistungskatalog enthalten. Gerne erteilen wir hierzu vorab genauere Auskunft in einem persönlichen Gespräch via Skype oder WhatsApp.

Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen ein individualisiertes Angebot.

In allen drei Varianten ist die freiwillige Kontoeröffnung bei der Cooperativa Carlos Pfannl Ltda. in Colonia Independencia kostenfrei enthalten. Die Mindesteinlage von 600.000 PYG ist selbst zu erbringen.

 

Weitere Leistungen aus unserem Katalog sind:

  • Beratung über kostengünstige Containerdienstleister in Deutschland und Paraguay und Zollagenten vor Ort in Paraguay. Umzugsgut von Privatpersonen wird grundsätzlich steuer- und zollfrei in Paraguay eingeführt. Es fallen keine zusätzlichen Verzollungskosten nach Kilogramm oder pro beladener Tonne an. Auch die Beauftragung des Containerdienstleisters in Deutschland erfolgt mehrwertsteuerfrei.
  • Beratung zur Überführung eines privatgenutzten PKW als Containerfracht
  • Beratungen im Immobilienrecht in Paraguay. Vermeiden Sie die typischen Fallstricke und Anfängerfehler beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Paraguay. Wir bringen Sie bei Bedarf und im Notfall mit namhaften Notariaten und exzellenten Anwälten zusammen, mit denen wir seit über einem Jahrzehnt erfolgreich zusammenarbeiten. Dennoch: Unsere Philosophie ist darauf ausgerichtet, den Einsatz von Rechtsanwälten und kostspielige Prozesse von vornherein zu vermeiden.
  • Unabhängige und neutrale Finanzberatung zu Anlagevolumina bis und über 100.000 Euro. Wir stellen Ihnen alle „Cooperativas“ vor, die ein positives Rating haben, und beraten Sie wenn gewünscht auch zu Börseninvestments in Paraguay. Wir beachten dabei stets das Prinzip der stattlichen Einlagensicherung bei Banken und Cooperativas in Paraguay.
  • Beratung und Betreuung zur Beantragung der Paraguayischen Steuernummer (RUC)
  • Beratung und Betreuung zur Unternehmensgründung in Paraguay
  • Beratung und Betreuung zur Beantragung des Paraguayischen Führerscheins
  • Beratung und Betreuung zur Beantragung der Paraguayischen Waffenbesitzkarte und des Paraguayischen Waffenscheins
  • Beratung und Betreuung in Bezug auf Baudienstleistungen und dazugehöriger Personalbeschaffung
  • Vermittlung von ausgewählten und exklusiven Immobilien in bevorzugten Lagen Paraguays. Alle Angebote werden rechtlich vor Aufnahme in unser Portfolio geprüft. Es werden nur rechtlich korrekt titulierte Grundstücke gelistet. Wir legen großen Wert auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis und vermeiden die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien, die ein überzogenes Preisgefüge von Europäern für Europäer aufweisen.
  • Wir organisieren Ihnen bei Bedarf einen Shuttle-Service von und nach Asuncion, damit Sie sich nicht gleich zu Beginn Ihres Aufenthaltes mit dem Stress des paraguayischen Straßenverkehrs auseinandersetzen müssen.
  • Wir organisieren Ihnen bei Bedarf während Ihres Aufenthaltes zur Beantragung der „Cedula“ eine kostengünstige Unterkunft.

 

Sprechen Sie uns an, oder treten Sie einfach über unser Kontaktformular in Verbindung mit uns. Wir helfen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch gerne dabei, die anfänglichen Fragestellungen zufriedenstellend beantwortet zu bekommen. Ihr Erfolgreicher Start in Paraguay ist auch unser Erfolg in unserem Bestreben eine qualitative und empfehlenswerte Dienstleistung anzubieten.

E-Mail an Bettina Müller senden

Sobald Bettina Müller Ihre Nachricht erhalten hat, wird sie Ihnen antworten.
Sie können auch telefonisch Kontakt aufnehmen

Standort

+595 (0) 981 985 830
Whatsapp: +595 (0) 981 985 830
Asuncion

Öffnungszeiten

Montag : 7:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag : 7:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch : 7:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag : 7:00 bis 18:00 Uhr
Freitgag : 7:00 bis 18:00 Uhr
Samstag : 7:00 bis 18:00 Uhr

Immobilien in Paraguay

Paraguay-XXL bietet Informationen wie auch Immobilien in Paraguay an.

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